Auszug aus der:
Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1998 (BGBl. I S.3209).
Anhang
Militärische Sperr- und Warngebiete vor der Nord- und Ostseeküste der Bundesrepublik Deutschland
Kennzeichnung der Sperr- und Warngebiete:

Die Grenzen dieser Gebiete werden wie folgt bezeichnet:
- bei Warngebieten durch gelbe Fasstonnen. Leuchttonnen, Spierentonnen oder Stangen mit einem gelben liegenden Kreuz als
Toppzeichen und der Aufschrift "Warngebiet" oder "Warn-G.";
- bei Sperrgebieten durch gelbe Fasstonnen und Leuchtttonnen mit einem - von oben gesehen - rechtwinkligen roten Kreuz und
der Aufschrift "Sperrgebiet" oder "Sperr-G." oder gelbe Spierentonnen oder Stangen mit einem breiten roten Band und einem
gelben liegenden Kreuz als Toppzeichen.